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VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Aufträge. Abweichungen hiervon und mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.


Versand

erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.


Reklamationen

müssen unverzüglich nach Warenempfang schriftlich erfolgen.


Lieferzeit

Eine Lieferzeit gilt nur als vereinbart, wenn sie schriftlich bestätigt ist. Der genannte Termin bezieht sich grundsätzlich nur auf die Absendung der Lieferung. Für die Überschreitung der Lieferzeit durch höhere Gewalt kann der Lieferant nicht haftbar gemacht werden.


Lieferverzug

Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist die ihm gesetzlich zustehenden Rechte in Anspruch nehmen.
 

Zahlung

innerhalb 30 Tagen rein netto. Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Bei Zahlungsverzug erlischt ein eventuell vereinbartes Rückgaberecht.


Zahlung aus dem Ausland

Deutsche Bank AG, München (700 700 10) 7920 333 IBAN: DE 34 7007 0010 0792 0333 00 Swift-Code: DEUT DE MM XXX
Dresdner Bank AG, München (700 800 00) 303 299 100 IBAN: DE 47 7008 0000 0303 2991 00 Swift-Code: DRES DE FF 700
Postbank München (700 100 80) 348 40-802 IBAN: DE 24 7001 0080 0003 4840 802 Swift-Code: PBNK DE FF 700


Kundenwechsel und Eigenakzepte

Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Die Diskontspesen gehen zu Lasten des Wechselgebers. Wechsel und Akzepte werden stets nur zahlungshalber entgegengenommen. Ein Skontoabzug bei Zahlung mittels Wechsel ist ausgeschlossen.


Zahlungsverzug

Verzug tritt automatisch bei einer Überschreitung der vereinbarten Zahlungsziele um mehr als 14 Tage ein. Es bedarf dazu keiner gesonderten Mahnung. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht dem Korsch Verlag das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Desgleichen hat der Korsch Verlag das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Bei Zahlungsverzug erlischt ein eventuell vereinbartes Rückgaberecht.


Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Werden Waren vor vollständiger Bezahlung oder Einlösung der dafür hingegebenen Wechsel oder Schecks weiterveräußert, so tritt der Erlös bzw. die durch die Weiterveräußerung entstandene Forderung an die Stelle der gelieferten Waren. Nimmt der Käufer Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweilige anerkannte periodische Saldo bzw. – wenn dieser seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird – der mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehende Schlusssaldo als anteilsmäßig abgetreten, und zwar bis zur Höhe der aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in das Kontokorrent eingestellten Forderungen, jedoch beschränkt auf die Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.
Werden Forderungen des Verlages in ein mit dem Käufer bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gilt der vereinbarte Eigentumsvorbehalt und die Sicherungsabtretung als Sicherheit für die anteilige Saldoforderung des Verlages.
Werden von Dritten Rechte an Waren geltend gemacht, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, so verpfl ichtet sich der Auftraggeber, uns sofort zu verständigen. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Bestellers wird die Forderung sofort fällig; es kann sofort das Recht des Eigentumsvorbehalts ausgeübt werden.


Höhere Gewalt

Betriebsstörungen – sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung oder der Transport abhängig sind –, verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen, Rationierung von Rohstoffen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder den Lieferanten für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.


Zurückhaltungs- und Aufrechnungsrecht

Der Besteller verzichtet auf ein Zurückhaltungs- und Aufrechnungsrecht.
 

Besondere Bedingungen für Werbekalender und Sonderanfertigungen

1) Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster können vom Lieferanten berechnet werden, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

2) Urheberrecht: Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller vom Besteller besorgten Druckvorlagen und alle von ihm gewünschten Eindrucke ist der Auftraggeber allein verantwortlich.

3) Satzfehler: Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif erklärt zurückzugeben. Der Lieferant haftet nicht für Fehler, die der Auftraggeber übersehen hat.

4) Mehr- oder Minderlieferung: Der Auftraggeber erkennt eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% an.

5) Für den Fall, dass nach Vertragsschluss aber vor Produktionsbeginn die Einkaufspreise für die Rohstoffe zum Zeitpunkt ihrer Lieferung um mehr als 5 % steigen, findet eine ergänzende Anpassung der vertaglich vereinbarten Preise statt.


Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt in jedem Fall ausschließlich Starnberg als vereinbart.

KORSCH VERLAG GmbH & Co. KG
Sitz Gilching, Registergericht München, HRA 08822
Persönlich haftende Gesellschafterin:
Korsch Kunstkalender-Verlag GmbH, Sitz Gilching, Registergericht München, HRB 45257
Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Niels Meyne
Landsberger Straße 77, 82205 Gilching, Deutschland, Telefon +49 (0) 8105 3763-0, Telefax +49 (0) 8105 3763-44